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Hinweisgeberschutzgesetz – Informationen bei van Laack

Die van Laack GmbH hat für Hinweise und Meldungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einen Meldekanal eingerichtet, um Fehlverhalten und rechtswidrige oder unethische Handlungen zu melden. Wir möchten über rechtswidriges Verhalten und Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex für Geschäftspartner informiert werden, um diese aufklären und unterbinden zu können. Wir ermutigen daher jeden, uns über diesen Kanal über Rechtsverstöße zu informieren. Die Meldestelle ist wie folgt erreichbar:

E-Mail:
schaeckel@bws-legal.de

Anschrift:
van Laack GmbH
Frau Martina Schäckel
Hohenzollernstraße 177
41063 Mönchengladbach

Hinweise einreichen

Über die genannten Kanäle können Sie begründete Verdachtsfälle melden, bei denen Sie mit gutem Grund annehmen, dass gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde. Ihre Meldung sollte nachvollziehbare und über bloße Vermutungen hinausgehende Angaben enthalten. Hinweise auf privates Verhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit sowie unbegründete Anschuldigungen, Gerüchte oder falsche Verdächtigungen fallen nicht unter den Schutzbereich des Gesetzes.

Sie haben die Möglichkeit, Hinweise anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten einzureichen. Alle Meldungen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, werden vertraulich behandelt. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben, leiten notwendige Untersuchungen ein und informieren Sie über den Fortschritt der Angelegenheit.

Schutz für Hinweisgebende und Beschuldigte

Hinweisgebende Personen sind durch das Gesetz vor Repressalien geschützt. Gleichzeitig werden auch die Rechte der beschuldigten Personen gewahrt. Wer jedoch wissentlich falsche Informationen meldet, kann für dadurch entstehende Schäden haftbar gemacht werden.

Möglichkeit externer Meldungen

Unabhängig von der internen Meldestelle können Sie sich an externe Meldestellen wenden. Eine zentrale Anlaufstelle wurde beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Spezifische Bereiche werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder dem Bundeskartellamt abgedeckt. Darüber hinaus existieren Meldestellen auf Ebene der Bundesländer sowie Institutionen der Europäischen Union, z. B. die Europäische Kommission oder das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Weitere Informationen zu externen Meldemöglichkeiten finden Sie hier.